Die am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Berufsordnung stellt die Überzeugung der Psychotherapeuten zu ihrem Verhalten gegenüber den Patienten, den Kollegen, den anderen Partnern im Gesundheitswesen sowie zu ihrem Verhalten in der Öffentlichkeit dar.
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Die gesetzlichen Regelungen über die Berufsaufsicht durch die PTK Bayern finden sich in den Art. 37 ff. des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG). Die Kammer wird im Rahmen eines berufsaufsichtlichen Verfahrens tätig, falls sich Anhaltspunkte für ein möglicherweise standeswidriges Verhalten von einzelnen Berufsangehörigen ergeben.
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