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Fortbildung


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Fortbildung:  Informationen - Änderungen - Neuigkeiten

Gebührensatzung

Die notwendige Anpassung der Gebührensatzung aufgrund der Prüfung des Antragsverfahrens wurde ebenfalls in der 19. Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit angenommen. Die Änderungen dienen einer gerechteren Gebührenverteilung entsprechend der Aufwandsverursachung.


Dritte Einreichungsfrist: 30. September 2012 (nach Beginn des zweiten Fünfjahreszeitraumes zur Fortbildungspflicht)

Für Vertragspsychotherapeut/inn/en, die bereits am 30. Juni 2004 an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilgenommen haben, hat der zweite Fünfjahreszeitraum am 01. Juli 2009 begonnen. Fortbildungspunkte, die Sie in dem Zeitraum vom 01. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2012 erworben haben, reichen Sie bitte bis spätenstens 30. September 2012 ein.

Sollten Sie am 30. Juni 2004 noch nicht an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilgenommen haben, richtet sich die Frist nach Ihren individuellen Zulassungsdaten.


Gebührensatzung

Wie Sie vielleicht dem Bericht zur 15. Delegiertenversammlung entnommen haben, wurde am 22. Oktober 2009 eine Neufassung der Gebührensatzung der PTK Bayern von der Kammerversammlung beschlossen. Die Änderungen dienen einer gerechteren Gebührenverteilung entsprechend der Aufwandsverursachung.

Um die Aufwandsbeteiligung angemessen abzubilden, wurden in die Gebührensatzung Regelungen für die Bearbeitung aller Anträge auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen aufgenommen. Für die Anerkennung kostenpflichtiger oder bezuschusster Fortbildungsveranstaltungen werden zukünftig Gebühren in Abhängigkeit von den jährlich vergebenen Fortbildungspunkten erhoben. Dabei wurde eine Geringfügigkeitsgrenze eingeführt: Die Beantragung von bis zu 20 Fortbildungspunkten pro Jahr bleibt gebührenfrei. Bitte entnehmen Sie die konkreten Gebühren der nachfolgenden Tabelle.

Der Grundsatz, dass jährlich eingereichte Fortbildungsnachweise kostenlos bearbeitet werden, bleibt erhalten. Lediglich die Gebühren für zu spät eingereichte Nachweise wurden im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate etwas erhöht.

Keine Veränderung gibt es bei den Gebühren für die Akkreditierung als Dozent, Supervisor und Selbsterfahrungsleiter.




 


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