Als neues Kammermitglied möchten wir Sie ganz herzlich bei der PTK Bayern begrüßen!
Nehmen Sie sich bitte ein paar Minuten Zeit und klicken Sie vor allem in den Bereich Wir über uns. Dort finden Sie alle wesentlichen Informationen über unsere Kammer, von der Geschichte über unsere Aufgaben bis hin zur Satzung der PTK Bayern. Wichtig für Sie ist auch der Bereich Berufsordnung und Berufsaufsicht. Die Berufsordnung soll Ihnen als Leitlinie und Hilfestellung Ihren Berufsstart erleichtern, sie beinhaltet u. a. Regeln zur Berufsausübung und Informationen zur Ausübung des Berufs in unterschiedlichen Berufsfeldern.
Eine große Bitte an Sie haben wir gleich zu Anfang, denn zwei Dokumente sind für uns sehr wichtig:
- Der Meldebogen und
- eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde.
Den Meldebogen schicken wir Ihnen zusammen mit anderen Unterlagen per Post mit einer Abgabefrist zu, Sie können ihn sich aber auch von dieser Website herunterladen (siehe unten).
Gerne können Sie Ihre Approbationsurkunde auch in der Geschäftsstelle kostenfrei beglaubigen lassen. Unsere Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr. Wir bitten Sie um vorherige telefonische Anmeldung.
Ein Änderungsformular für Ihre Meldedaten gibt es auf dieser Website
Wenn sich Ihre Mitgliedsdaten mal ändern sollten, kein Problem: Hierfür haben wir ein Änderungsformular vorbereitet, das Sie im geschlossenen Mitgliederbereich finden. Das Passwort für den Mitglieder-Login senden wir Ihnen nach der Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse im Meldebogen automatisch zu.
Alles zum Thema Fortbildung
Damit Sie Ihren Patientinnen und Patienten fortwährend eine gute Behandlungsqualität bieten können, hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung festgelegt. Einen sehr guten Überblick über häufig gestellte Fragen zur Fortbildung haben wir auf unserer Website für Sie vorbereitet. Klicken Sie hier.
Ein bisschen Bürokratie muss sein
Um Ihnen u. a. den Nachweis und die Anerkennung Ihrer Fortbildungen zu erleichtern, können Sie sich sämtliche Fortbildungsformulare von dieser Website herunterladen. In den Bereich Formulare Fortbildung gelangen Sie hier.
Die Höhe Ihres Beitrags ergibt sich aus Ihren Angaben im Meldebogen
Die Kammer finanziert sich aus Ihren Beiträgen. Als Mitglied der Berufskammer erhalten Sie einen gesonderten Beitragsbescheid, nachdem wir Ihren Kammerbeitrag gemäß Ihren Angaben im Meldebogen festgesetzt haben. Die gültige Beitragsordnung finden Sie in der unteren Downloadliste.
Service- und Dienstleistungen für Sie
Die PTK Bayern erfüllt die vom Staat übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich als Selbstverwaltung des Berufsstandes der Psychologischen Psychotherapeut/inn/en und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/inn/en. Die Kammer vertritt die Interessen ihrer Mitglieder und hat die Berufsaufsicht inne. Wir fördern und regeln die Fort- und Weiterbildung, wir fördern den Nachwuchs und die Ausbildung sowie die wissenschaftliche Weiterentwicklung der Psychotherapie. Und wir sehen uns als Service- und Dienstleister für Sie. Ein paar Leistungen möchten wir hier beispielhaft nennen:
- Prüfung und Anerkennung der besuchten Fortbildungen
- Beratung bei berufsspezifischen rechtlichen Fragen
- Beratung in fachlich-wissenschaftlichen Fragen
- Wahrung des Titelschutzes für unsere Berufsbezeichnungen
- Website mit u. a. Anzeigenportal zur bundesweiten Praxissuche oder -abgabe bzw. für Stellenangebote oder -gesuche; Abonnement für neueste Nachrichten; Suchfunktion für Patient/inn/en nach Psychotherapeut/in/en
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
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