Die PTK Bayern setzt sich dafür ein, dass die mit der Einführung des Psychotherapeutengesetzes erfolgte berufs- und sozialrechtliche Anerkennung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als eigenständiger akademischer Heilberuf auch in den tariflichen und betrieblichen Vergütungssystemen angemessen berücksichtigt wird.
Die tarifliche Gleichstellung von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechenden Fachärzten ist längst überfällig.
Im Hinblick auf Ausbildung und Fachkenntnisse, Selbständigkeit und Kompetenz sowie die hohe Verantwortung bei der Berufsausübung bestehen keine Unterschiede, die eine unterschiedliche tarifliche Eingruppierung nachvollziehbar begründen könnten.
Tarifverhandlungen werden gemäß dem Grundsatz der Tarifautonomie durch Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern als Tarifpartner geführt und eine Beeinflussung dieser Verhandlungen kann daher nur mittelbar stattfinden. Soweit für die Vertreter der Kammer jedoch Einflussmöglichkeiten z.B. in entsprechenden Kommissionen bestehen, bringen wir die Interessen unserer Mitglieder regelmäßig ein.
Einen Überblick über die bisherige Entwicklung finden Sie in den zusammengestellten Artikeln in der Downloadliste.
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